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Autor Thema: Kennzeichnung von Rezepturen  (Gelesen 9124 mal)

Susanne

  • Mitglied
  • Beiträge: 286
Kennzeichnung von Rezepturen
« am: 07. August 2012, 04:11:27 »
Guten Morgen,

ich meinte gelesen zu haben, dass nicht alle Hilfsstoffe
mit auf das Abgabeetikett müssen, aufgrund von Unsicherheiten
dem Patienten gegenüber, zu viele Stoffe etc, Ablehnung ?!
Jetzt sagt meine Chefin, alle Stoffe müssen auf das Etikett,
der Patient hat evtl. Allergien gegen bestimmte Stoffe, die müssen erkennbar sein.

Bitte um kurze Klarstellung, vielen Dank im Voraus und einen
angenehmen Arbeitstag,

Susanne

Tanja Przyklenk

  • Gast
Aw: Kennzeichnung von Rezepturen
« Antwort #1 am: 07. August 2012, 06:50:10 »
Hallo,

der § 14 Apothekenbetriebsordnung sagt folgendes:

...mindestens folgende Angaben aufweisen:

5. Wirkstoffe nach Art und Menge und sonsige Bestandteile
   nach der Art

Es müssen somit alle Bestandteile aufgeführt werden.
Die Hilfsstoffe nur nach ihrer Art, aber sie müssen
mit auf das Etikett.

Gruß

T.P.