Wir haben es schon hinter uns - nein, keine Kühlung, kein Hinweisetikett, Haltbarkeit auf vier Wochen begrenzen.
Die Frage nach der Realität bitte anderswo stellen.
Wenn das ZL uns mit seinen Hinweisen die Absovierung erleichtert, warum nicht klaglos hinnehmen.
Stellen Sie sich mal vor, die ZL-Ringversuche würden wie die Probenahme des Pharmazierates/Amtsapothekers
durchgeführt....
So gesehen nehmen wir Teil an \"Behütetes Rezeptieren\".
Wenn es dann doch schiefgeht besteht ernsthafter Diskussionsbedarf !
MfG
G.Zück
P.S.: in der QM-mäßig vorgeschriebenen Prüfung durch den MD von Pflegeheimen in BW ist meines Wissens noch keines
durchgerauscht - überall in den Heimen werden Bestnoten präsentiert (Veröffentlichungspflicht), und der Durchschnitt
bewegt sich bei 1,0 - ist das glaubhaft?
Das ZL legt durchaus höhere Maßstäbe an, und sei es in der Beschriftung des Etiketts...