Hallo, es geht um die Einwaagekorrektur, z.b. Erythromycin.
Wir wissen, dass auf dem Etikett nur die Einwaage ohne Einwaagekorrektur stehen muss, da es
sonst evlt. zu Überdosierungen im Fall einer Neuverordnung kommen kann.
Wir wissen auch, dass wir bei der Taxation den Einwaagekorrekturfaktor mit berücksichtigen und abrechnen können.
Jetzt aber die Frage:
Wenn ich jetzt statt 1,0g Erythromycin (Bsp: NRF 11.77.) durch die Korrektur 1,059g einwiege, bleiben die anderen Einwaagen gleich und ergibt sich so eine Gesamtmenge an 50,059g, oder lasse ich einen Teil des Wassers oder der Basiscreme weg (also 0,059g weniger)?
Wir dachten an das Kürzen der Menge, aber dann müssten wir die geringere Einwaage an Wasser/Basiscreme ja auch auf dem Etikett angeben. Dann wäre es bei einer Neuverordnung wieder falsch, wenn sie verstehen was ich meine.
Danke im Voraus