Diese Art Wechselwirkung lässt sich kaum vorhersagen.
Bei Basiscreme DAC hat sich ja auch irgendwie 1% Triclosan eingebürgert, und ich habe noch nie von einem Fall mit Phasentrennenung gehört, oder diesbezüglich eine Reklamation erhalten.
Insofern würde ich auf 4 Wochen begrenzen, und aufs beste hoffen, sofern der Anwendungszeitraum absehbar deutlich länger ist, würde ich mich ggf. unter Information des Patienten breitschlagen lassen, die Haltbarkeit im Rahmen dessen, was unter Berücksichtigung der weiteren Umstände (mikrobielle Stabilität z.B.) realistisch ist, länger zu gestalten.
Sofern nur Triclosan als Wirkstoff verwendet wird, möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine Erstattungsfähigkeit nur für Kinder (12, behindert 18) oder im Sinne der Anlage I AMR-RL "OTC-Übersicht" "nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z. B. Epidermolysis bullosa, hereditaria; Pemphigus)." gegeben ist; sofern keine Diagnose angegeben ist, entsteht natürlich keine Prüfpflicht, der Verordner mag sich ggf. darüber freuen, wenn man ihn nicht ins offene Messer der KV laufen lässt.