Hallo ihr Lieben!
Wir haben Naltrexonhydrochlorid als Substanz hier und ich stehe vor einem Problem. Es gibt nur eine Prüfvorschrift, nach der es auch der Hersteller geprüft hat, und in dieser wird mit dem IR gearbeitet und ein Chloridnachweis durchgeführt. Unsere Apo hat kein IR-Spektroskop, nur ein NIR. Wie soll man als Apotheke so einen Ausgangsstoff prüfen, ohne IR und ohne alternative Vorschrift? Ein IR-Gerät ist ja nicht vorgeschrieben in der Apotheke. Der Hersteller kann ja nicht voraussetzen das wird eines besitzen. Hatte jemand schon mal so einen Fall und weiß wie ich nun handeln kann? Muss die Firma den Stoff zurücknehmen wenn er "unprüfbar" ist für uns? Eine bekannte Apotheke hat ein IR-Gerät...könnte man den Stoff dort einsenden, sodass diese Apotheke das IR-Spektrum für uns erstellt? Ich weiß das klingt komisch aber mir fällt keine Lösung ein.. und unserem Apotheker auch nicht :-D
Danke im Voraus für eure Antworten!