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Autor Thema: Taxieren von Rezepturen  (Gelesen 10776 mal)

Andrea M

  • Mitglied
  • Beiträge: 31
Taxieren von Rezepturen
« am: 12. März 2021, 11:17:36 »
Hallo,
ab jetzt bin ich in der Apotheke fürs Taxieren zuständig. Nun habe ich schon mal 3 kleine Fragen.
Ich weiß, dass man für Rezepturen auf Rezept, nur die Preise der Hilfstaxe benutzt.
Wir stellen häufig Rezepturen mit 300g Basiscreme her. In der Hilfstaxe wird Basiscreme mit 250g angezeigt. Sollte ich diesen Preis nehmen, oder von 1kg Preis, wie wir es bestellen.
Was mache ich, wenn ich die Substanzen nicht in der Hilfstaxe finde? In unseren Rezepturen wird oft Glycerol 85% gewünscht. In der Hilfstaxe finde ich es nicht, muss ich jetzt Glycerin aus der Hilfstaxe nehmen, darf ich von unseren 250g Glycerol 85% den Preis nehmen, oder den Preis von 1l Glycerol 85%.
Die Anionische Hydrophile Creme mit Propylenglycol von Caelo ist auch nicht in der Hilfstaxe, da habe ich ja keine andere Alternativen und taxiere diese.

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Viele Grüße
Andrea Merseburg

Achim Marliani

  • Mitglied
  • Beiträge: 592
    • rezepturdoku.de
Re: Taxieren von Rezepturen
« Antwort #1 am: 24. März 2021, 10:10:15 »
Hallo Frau Merseburg,

sorry, ich war eine Zeitlang nicht in der Apotheke, darum die späte Antwort.

Bei den Substanzen, die in der Hilfstaxe vereinbart sind, müssen Sie grundsätzlich den dort genannten Preis nehmen, auch wenn Sie andere tatsächliche EKs und/oder andere Einkaufsmengen haben (was meist der Fall ist). Beispiel Basiscreme: Vereinbart sind 1,87 für 250g, Sie brauchen 300g: 1,87€ / 250g * 300g = 2,24€. Plus natürlich nachher die 90% Aufschlag. Genauso beim Glycerol, auch da sind Sie an den Preis der Hilfstaxe gebunden.
Kurz formuliert: Der HT-Preis ist die BERECHNUNGSGRUNDLAGE und hat nichts mit den Mengen zu tun, die Sie tatsächlich kaufen.

Nur die Stoffe, die in der HT nicht vereinbart sind, dürfen mit EK + 90% berechnet werden. Allerdings gibt's da nach wie vor Unklarheit, ob Sie die gesamte Packung oder nur den Teil, den Sie brauchen, berechnen dürfen. Immer mehr Prüfzentren retaxieren mittlerweile auf den Anteil der Packung, den SIe wirklich gebraucht haben. Soll heißen, bei der Anionischen hydroph. Creme mit Propylenglycol dürfen Sie nit die 1kg berechnen, die Sie gekauft haben, sonden nur die 50g, die Sie gebraucht haben.

Das gilt im Übrigen genauso, wenn Sie Fertigarzneimittel in Rezepturen verwenden.

Wenn noch was unklar ist, melden Sie sich gerne noch mal.

Gruß
Achim Marliani