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Autor Thema: Kennzeichnung von Rezepturen !  (Gelesen 7159 mal)

Susanne

  • Mitglied
  • Beiträge: 286
Kennzeichnung von Rezepturen !
« am: 11. August 2016, 13:28:23 »
Hallo,

unsere Approbierte unterschreibt meine Protokolle
nicht , da ich vergessen habe " Für Kinder unzugänglich
aufbewahren " raufgeschrieben habe ?!

Es handelt sich um eine Harnstoffsalbe
mit Ungt. em. aquos. !

Außerdem die Nasensalbe:

Wollwachs 15g
Olivenöl    15g

Für mich tat es hier nicht Not,
da keine gefährlichen Stoffe enthalten sind
und die ApoBetr. es nicht vorschreibt!

Wie sehen Sie das Problem ?

Liebe Grüße, Susanne

Gramberg-Schmidt

  • Mitglied
  • Beiträge: 107
Re: Kennzeichnung von Rezepturen !
« Antwort #1 am: 12. August 2016, 10:24:12 »
Hallo,

die Kennzeichnung "Für Kinder unzugänglich aufbewahren" ist sicherlich wünschenswert aber keine gesetzliche Vorschrift.
Siehe z.B. Beispieletikett des ZL.

Schönes Wochenende,

Frank Gramberg-Schmidt