Hallo,
Achtung nicht die „Baustellen“ durcheinander bringen.
--- Dithranol ist ausnahmslos verschreibungspflichtig.
Dieses ist in der AMVV - Verordnung über die Verschreibungspflicht von
Arzneimitteln festgelegt.
(https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/BJNR.)
Es handelt sich bei der Warzensalbe von Infectopharm um eine
Rezepturgrundlage mit Dithranol nach NRF 11.31. Auf der Umverpackung
wird übrigens auf die Verschreibungspflicht aufmerksam gemacht.
--- Ob die Rezeptur für Erwachsene zur Behandlung von Warzen von der GKV
übernommen wird, kann nur von der jeweiligen KK beantwortet werden.
Ob ggf. eine medizinische Indikation vorliegt , kann nur der Arzt entscheiden.
Da die Übernahme von verschreibungspflichtigen Rezepturen nicht automatisch ist.
---Der Patient wird im Zweifel wohl die Kosten selber zahlen müssen. Der
Apothekerverband hat zwar diese Info gegeben, leider nicht mit der richtigen
Begründung.
Plausi