Hallo Lavandula,
Bin jetzt nicht ganz firm in der Materie, deswegen alles ohne Gewähr: Ich denke Sie müssen überprüfen, ob die im Nasenspray verwendete Konzentration an Midazolam unter die Ausnahmen von der BTM-Pflicht fällt oder, ob es sich hierbei um eine betäubungsmittelrechtlich relevante Rezeptur handelt. Will sagen: Oberhalb einer bestimmten Konzentration brauchen Sie wahrscheinlich eine BTM-Verordnung. Ob bei der Prüfung dieses Sachverhalts das Hydrochlorid evtl. in die freie Base umgerechnet werden muss, weiß ich nicht, sollten Sie aber klären, insofern das relevant ist.
Im Betäubungsmittelgesetz gibt es 3 Anlagen. Dort sind, soweit ich weiß, die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel in Anlage 3 gelistet. Dort sollten Sie den Arzneistoff finden und Angaben zu den Ausnahmeregelungen.
Zur Herstellung und Plausibilität kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen - keine Ahnung, sorry
Schöne Grüße