Hallo Frau Wegener,
Wahrheiten klingen eben mitunter "strikt". Auch wenn man einmal die empfohlenen Dosierungen für Salviathymol und Eukamillat auf einen Eßlöffel Mundspüllösung herunterrechnet, stellt man fest: ebenfalls unterdosiert. Und dann fragt man sich:"Welchen Sinn sollen denn dann diese Bestandteile machen? Sollen sie etwa nur als Geschmackskorrigens dienen?"
Die Konzentration des Dexpanthenol liegt noch weit unterhalb derjenigen in kosmetischen Präparaten. Ist das wirklich zu strikt gesehen?
Sie geben mir doch sicher Recht, dass es unsere Aufgabe ist,
qualitätsvolle Arzneimittel in der Rezeptur herzustellen, die auch wirken. Unterdosierungen sind zwar im Sinne der ApBetrO keine Unklarheit (nur Überdosierungen). In dieser Ansammlung sollten sie dennoch Anlaß für ein Gespräch mit dem Verordner sein.
Um nun mal einen konkreten Oprimierungsvorschlag für Frau Liebach ...
Nehmen Sie doch als Ausgangspunkt die "Dexpanthenol - Lösung (NRF 7.3.)" und fragen Sie den Verordner, welche Wirkstoffe er noch darin haben möchte: schmerzstillende Stoffe wie z.B. Lidocain (siehe NRF 7.13.), antiseptische wie z.B. Chlorhexidindigluconat (siehe NRF 7.2.) oder Polyhexanid (siehe NRF 7.12.), ätherische Öle (nur in solubilisierter Form einsetzen) usw.
MfG
Gerd Wolf