Hallo,
uff, also das ist wirklich ein komplexer Fall. Im Grunde aber läuft alles darauf raus, dass Sie nach dem Gesetz zwei Alkohole einkaufen müssen: Unversteuerten für reine Rezepturzwecke (und NUR dafür!!!) und versteuerten für alles Andere. Den versteuerten dürfen Sie dann auch für Eierlikör verkaufen... Detailliert:
- Müssen wir ein Alkoholbuch über den Ein - und Ausgang des unversteuerten Alkohols führen?
Nein. Haben Sie aber auch sowieso, nämlich durch die Rezeptur-Dokumentation.
- Muss der Alkohol nur für normale Kundschaft versteuert werden oder auch für PC - Bedarf der Ärzte?
Immer nur versteuerten, es sei denn, Sie haben den für irgend eine Rezeptur benutzt.
- Muss der Alkohol für normale Kunden vergällt sein oder nicht?
Nein. Nur, wenn die Kunden vergällten Sprit möchten.
- Darf man den unvergällten Alkohol überhaupt einfach so an Kunden abgeben, wenn diese z.B. Eierlikör damit machen wollen?
Ja, aber nur den versteuerten. Keinesfalls den unversteuerten!