Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung

Suche


Caelo-News

Navigation

Neueste Beiträge

Verwendbarkeitsfrist von stabilisiertem Nachtkerzenöl von SarahK
[16. März 2026, 14:58:49]


Hilfe bei Rezeptur von Pistill14
[09. März 2026, 10:33:41]


Re: Mundschutz in der Rezeptur von Schäfer
[20. Februar 2026, 14:28:05]


Re: Erfahrungswerte zum Ansatzüberschuss bei Minoxidil-Kapseln von Heidrun Reinert
[05. Februar 2026, 12:12:56]


Re: Widmer Pigmanorm nachmachen? von Heidrun Reinert
[05. Februar 2026, 11:37:41]

Autor Thema: Inkompartibilität mit der Grundlage  (Gelesen 9788 mal)

Blume

  • Mitglied
  • Beiträge: 3
Inkompartibilität mit der Grundlage
« am: 15. April 2014, 10:41:39 »
Guten Tag Herr Wolf,
ich bin mir sicher,dass die eisenhaltige Lotio Cordes als Grundlage für Vioform nicht klappt.Haben Sie einen Tipp für eine vergleichbare Alternative.Vielen Dank
Mit freundl. Gruß

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Re: Inkompartibilität mit der Grundlage
« Antwort #1 am: 21. April 2014, 22:57:34 »
Guten Abend, Herr/Frau Blume,

es ist richtig, dass die Lotio Cordes mit Eisenoxid-Pigmenten angefärbt wurde. Ich glaube nicht, dass diese mit Clioquinol in relevanter Weise reagieren werden. Vielleicht sollten Sie diese Frage auch einmal der Fa. Ichthyolgesellschaft direkt vorlegen.
Als Alternative würde ich empfehlen, die Zinkoxid-Schüttelmixtur in eine Titandioxid-Schüttelmixtur "umzumodeln". Ich habe das selber ausprobiert und keinerlei Reaktion des Clioquinol festgestellt. Titandioxid ist nämlich sehr reaktionsträge.

MfG
Gerd Wolf

Blume

  • Mitglied
  • Beiträge: 3
Re: Inkompartibilität mit der Grundlage
« Antwort #2 am: 30. April 2014, 16:40:20 »
Guten Tag Herr Wolf,
vielen Dank für Ihre Informationen!Wenn auch etwas verspätet,so hab ich diese Frage wie vorgeschlagen der Firma Ichthyol vorgestellt.:
Diese hatte schon einen Vorversuch mit 2% Probe angefertigt,bekam zunächst eine homogene Salbe mit dem pH5 ,jedoch begann nach ca.8 Wochen die Salbe sich grau zu färben.Sie gaben Ihrerseits den Vorschlag weiter( lt.NRF )bei ungeprüften Rezepturen die Anwendungszeit auf max.4 Wochen anzuwenden,oder tatsächlich auf eine andere Grundlage auszuweichen.
Viele Grüße und einen schönen Feiertag
Blume