Hallo,
im ersten Fall eindeutig nein. Der Citrat-Puffer mit einem pH von 4,2 bedeutet den sicheren Tod des Clotrimazol. Für das Gentamicinsulfat bedeutete es, dass es nur noch sehr wenig wirksam wäre. Schon bei einem pH von 5,5 müßte mehr als das 30fache an Substanz eingesetzt werden, um überhaupt noch eine ausreichende Wirkung zu erzielen. Sie würden demnach im Sinne der ApBetrO eine nicht qualitätsvolle Rezeptur herstellen, die laut Gesetz mit einer Geldbuße bestraft werden kann. In NRW wurden diesbezüglich in einem Fall von einer Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von EUR 200,-- bis 800,-- angedroht.
Übrigens: die Verantwortung für die Qualität einer Rezeptur kann Ihnen niemand abnehmen, auch nicht der Arzt.
Die zweite Rezeptur, auf einen pH von 7,8 eingestellt, könnte eine Aufbrauchfrist von 12 Monaten in einer Tube, 6 Monate in einer Spenderdose haben.
Gute Nacht
Gerd Wolf