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Autor Thema: Kosmetikverordnund  (Gelesen 4690 mal)

Fabacea

  • Mitglied
  • Beiträge: 27
Kosmetikverordnund
« am: 24. Juli 2012, 08:11:16 »
Guten Morgen,

hat jemand Erfahrung mit der Kosmetikverordnung? Was muss ich alles beachten? Hat jemand einen Tip, wo man sich gut informieren kann?

Tanja Przyklenk

  • Gast
Aw: Kosmetikverordnund
« Antwort #1 am: 06. August 2012, 10:34:21 »
Hallo,

bei der Kosmetikverordnung handelt es sich um ein komplexes
Thema.

Auf EU-Ebene wurde das Kosmetikrecht bislang durch die Richtlinie
76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
kosmetische Mittel geregelt. Diese Richtlinie wurde in Deutschland
zum einen durch die kosmetikrechtlichen Vorschriften im Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch umgesetzt. Regelungen zu kosmetischen Mitteln
befinden sich insbesondere in §§26-29 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-
buchs. Zum anderen wurde die Richtlinie durch die Verordnung über kosmetische
mittel (KosmetikV) umgesetzt.

Ab dem 11.07.2013 wird dann die Verordnung(EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische
Mittel in Kraft treten ( Art. 15 Abs. 1 und 2 EU-KosmetikVO ist bereits seit dem 01.12.2010 und Art. 15 Abs. 1 und 2 EU-Kosmetik VO verbieten grundsätzlich die Verwendung bestimmter CMR-Stoffe der Kategorien 1A, 1B und 2 ist ebenfalls seit dem 01.12.2010 in Kraft getreten). Diese Verordnung ersetzt dann die Richtlinie 76/768/EWG.
(Quelle: Fragen und Antworten \"Die neue EU-Kosmetik-Verordnung\",
S. Hartwig/M. Mayr; Behr`s Verlag)

Informationen liefert auch der Industieverband Körperpflege- und Waschmittel
e.V. (www.ikw.org).

Gruß
T.P.