Wir sind dabei mit Hilfe der Ordner des deutschen Apotheker Verlags einheitliche Herstellungs und Prüfprotokolle zu erstellen.
Dabei stellt sich mir nun die Frage nach einer sinnvollen Vergabe des Kurznamens und einem sinnvollen Abheftungssystem.
Bei ersterem kam ich zu dem Schluss, dass jeweils die ersten 4 Buchstaben des Stoffes den Kurznamen ergeben, in der auf dem Rezept angegebenen Reihenfolge.
Dabei zählen Bezeichnungen wie Acid, Unguentum etc. nicht.
Folgende Rezeptur:
Acid. Salicyl
Clobetasolpropionat
Polihexanid
Ungt. Leniens
wäre demnach SaliClobPoliLeni
Ist nicht perfekt, wenn jemand besseres System kennt, wäre für jeden Tipp dankbar.
So, sortiert ihr dann Rezeptur und Plausibilitätsprüfung auch nach dem vergebenen Kurznamen in die Ordner oder nicht?
Da im Rezeptur EDV Programm die Rezepturen bei uns mit Namen der Patienten geordnet werden, steht auch der Vorschlag im Raum, die Herstellungsprotokolle eher nach Patientennamen zu ordnen. Im EDV Programm würde dann bei Charge oder Bemerkung ergänzt werden ob eine Plausibiltätsprüfung schon vorhanden ist bzw. welcher Kurzname gewählt wurde.
Würde mich sehr interessieren was für weitere Lösungen praktiziert werden.