Nachhaken beim Verordner wegen Unklarheit. Auf der NRF-CD gibt es eine Kommunikationshilfe zu dieser Thematik. Schriftlich per Fax ist sicher kein Fehler (allein schon zu Dokumentationszwecken).
In einigen Leitlinien (z.B bei der Gesellschaft für Dermopharmazie) wird empfohlen, bei Überschreitung von Richtwertkonzentrationen dies durch ein Ausrufezeichen auf der Verordnung kenntlich zu machen (notabene: natürlich durch den Verordner) - macht aber selten jemand

Als Freibrief würde ich aber auch einen solchen Fall nicht ansehen - die Sinnhaftigkeit ist sicher auch hier immer kritisch zu hinterfragen.
Zitat aus NRF 11.76. Hydrophile Clobetasolpropionat-Creme 0,05%:
\"Systemische Nebenwirkungen sind bei längerfristiger (mehr als 2-3 Wochen) und großflächiger (mehr als 10% der Körperoberfläche) Behandlung, unter Okklusion,
bei hoher Konzentration des Glucocorticostreroids und unter Einsatz von Penetrationsförderern zu erwarten\"
Schöne Grüße