Die Frage nach der Bedenklichkeit ist nur schwer zu beantworten, da man in der
Literatur unterschiedliche Angaben findet. In älteren Quellen ist die Rede von
einer aplastischen Anämie als gravierende Nebenwirkung nach Resorption. In neueren dermatologischen Werken (Gloor, Thoma, Fluhr, Dermatologische
Externatherapie) wird auf eine nur minimale Resorption von Chloramphenicol verwiesen und damit das Risiko als gering erachtet.
Nachdenklich stimmt auf der anderen Seite, dass der Patient derart regelmäßig und lange die Chloramphenicol-Lösung verwendet. Im Grunde ist das eine Güterabwägung, die allein der Arzt vornehmen muss. Da müssen wir uns heraus
halten.
Zum Neomycin wäre zu sagen, dass es vor langer Zeit nur deshalb verschreibungs-
pflichtig geworden ist, weil es in erheblichem Mass in der Bevölkerung zu
Sensibilisierungen geführt hatte.