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Autor Thema: Diphenhydramin als Antiallergikum?  (Gelesen 9143 mal)

Mutig

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Diphenhydramin als Antiallergikum?
« am: 11. Juli 2013, 09:42:20 »
Hallo,

macht pharmazeutische eine Diphenhydramin- Creme als Fenistilalternative Sinn?
Sie soll mit Lidocain in einem Hedroxyethylcellulosegel gelöst werden.

Konservierung bietet sich in meinen Augen Sorbinsäure an.

Kuplent

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Aw: Diphenhydramin als Antiallergikum?
« Antwort #1 am: 11. Juli 2013, 20:24:32 »
Sinn machen würde es, die Substanzen Diphenhydramin-HCl und Lidocain-HCl direkt in ein Hydroxyethylcellulosegel einzuarbeiten. Gab es übrigens auch als Fertigarzneimittel (Anaesthecomp N Gel). Eine Creme in ein hydrophiles Gel einzurühren ist eher abenteuerlich (aber Sie können ja berichten  ;) ). Kaliumsorbat 0,14% ist als Konservierung für das Gel brauchbar.

Schöne Grüße

Wolf

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Aw: Diphenhydramin als Antiallergikum?
« Antwort #2 am: 12. Juli 2013, 22:06:57 »
Hallo Frau Mutig,

unter Dermatologen gelten Antihistaminika (H 1-Blocker) in Externa als verpönt. Zum einen seien sie zu schwach wirksam und zum anderen wirkten sie sensibilisierend, so die Meinung der Dermatologen.
Man kann schon ein Hydrogel in eine O/W-Creme einarbeiten. Besser wäre es, eine Art Emulgel herzustellen, wie vom Voltaren her bekannt. Dazu stellt man sich zunächst eine Basiscreme DAC ohne Wasser her und arbeitet darin das parallel hergestellte Hydroxyethylcellulose-Gel incl. Kaliumsorbat ein. In diese Grundlage werden dann die beiden Hydrochloride eingearbeitet bzw. gelöst.

Viele Grüße aus der Grafschaft
Gerd Wolf

Kuplent

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Aw: Diphenhydramin als Antiallergikum?
« Antwort #3 am: 13. Juli 2013, 08:37:21 »
Hallo,

Die Herstellungsmethode für das beschriebene Emulsionsgel ist äußerst interessant. Wieder was gelernt. Besten Dank für die Information.

Leider ist die Herstellung im normalen Apothekenalltag sehr kostenintensiv (in Bezug auf benötigte Ausgangsstoffe und nachfolgende Personalkosten/Arbeitszeit). Für die Beschaffung der Einzelkomponenten der wasserlosen Basiscreme sind in Kleingebinden ca. 25€ EK zu veranschlagen. Hinzu kommt die arzneibuchkonforme Prüfung der Komponeneten, sowie die kalkulatorischen Kosten für die Herstellung und Dokumentation. Da läppern sich gerne nochmals 100-200€ zusammen. In Relation zum Abgabepreis setzt man das besser nicht.

Da aus dem Eröffnungspost nicht zu entnehmen ist, welche Creme verwendet wird, schicke ich folgende Informationen hinterher:

Diphenhydramin-HCl ist mit vielen Cremes nicht kompatibel. Das betrifft Cremes vom Typ W/O (in diesem spez. Fall wohl zweitrangig), aber auch O/W-Cremegrundlagen mit anionischem Emulagtor.

Bei der Verwendung von O/W- Cremes mit nichtionichen Emulgatoren sollten sich keine Schwierigkeiten ergeben. Weswegen der Vorschlag von Herr Dr. Wolf auch sehr gut durchdacht ist.

Schöne Grüße

Wolf

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Aw: Diphenhydramin als Antiallergikum?
« Antwort #4 am: 13. Juli 2013, 12:08:02 »
Hallo Herr Kuplent,

wenn Sie die Rezeptur rein betriebswirtschaftlich betrachten, dann hat es zu keinem Zeitpunkt in den vergangenen 40 Jahren jemals eine kostendeckende Herstellung gegeben. Diese Diskussion, die jetzt durch die neue ApBetrO neu angefacht worden ist, ist im Grunde alt und bekannt. Wenn wir wirklich kostendeckende Preise für die Rezeptur nehmen könnten, dann wäre die Rezeptur tot. Das hat auch Kollege Fritz Becker, der DAV-Vorsitzende kürzlich gesagt.

Ein anderer Aspekt: wenn Sie sich die Vehikel-Systeme in Dermatika oder auch in der Rezeptur genau anschauen, dann handelt es sich dabei um \"uralte Schätzchen\". Die letzte Innovation war im Jahr 1985 die ambiphile Creme Basiscreme DAC. Wollen wir wirklich mit diesen \"alten Schätzchen\" auch die nächsten 50 Jahre weiter arbeiten? Machen wir uns damit nicht unglaubwürdig?
Wenn wir dann immer wieder mit dem Kostenaspekt ankommen, werden wir keinen Schritt vorwärts kommen. Wollen wir das wirklich? Könnten wir uns nicht eher mit Innovationen profilieren, welche die pharm. Industrie ebenfalls aus Kostengründen nicht aufgreifen will? Ich arbeite z.B. seit Jahren an O/W-Emulsionen mit Zuckertensid-Emulgatoren und propagiere sie in Form von Vorträgen oder in der Fachgruppe für Magistralrezepturen der GD. Es ist mir immerhin gelungen, dass besagter Zuckertensid-Emulgator im DAC monographiert wurde. Jetzt fehlen nur noch entsprechende (von mir schon ausgearbeitete) Formulierungen, die wir unters Volk bringen müßten.
Ein anderes Thema wären kinderspezifische Vehikel-Systeme, die es im Rezepturbereich nicht gibt.
Die Überlebenschance für die Rezeptur sehe ich in der Besetzung von Nischen, die die Industrie nicht füllen kann oder will.

MfG
Gerd Wolf

Kuplent

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Aw: Diphenhydramin als Antiallergikum?
« Antwort #5 am: 13. Juli 2013, 12:48:57 »
Hallo Herr Dr. Wolf,

natürlich ist es wünschenswert, dass durch Innovationen verträglichere Hilfsstoffe in die Arnbeibücher und somit auch in die Apothekenrezeptur Einzug halten. Ebenso fände ich es begrüßenswert, den Rezepturbereich in der öffentlichen Apotheke zu erhalten. Da bin ich ganz bei Ihnen. Aber zu welchem Preis?

Der Rezepturbereich kann aufgrund des Margendrucks der vegangenen Jahre nicht mehr durch den sonstigen Apothekenbetrieb quersubventioniert werden. Ich bin gerade dabei, den Ringversuch des ZL vorzubereiten. 50g Hydrophiles Metrogel 0,75%. Kostet auf Verordnung 9,75€ und macht Minimum zwei bis drei Stunden Arbeit im normalen Apothekenalltag, wenn das nicht gerade eine gängige Rezeptur im eigenen Betrieb ist (notabene: mit Eingangsprüfung der Substanzen). Wieviel ist die Arbeitsstunde einer PTA oder eines Approbierten denn wert?

In diesem Zusammenhang: Die Bayerische Landesapothekerkammer hat es für notwendig befunden, in ihrem aktuellen Rundschreiben auf den Kontrahierungszwang bei Individualrezepturen hinzuweisen. Ich will das aber nicht weiter kommentieren.


Schönes Wochenende

R. Kuplent

kinget

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Zukunft der Rezeptur
« Antwort #6 am: 13. Juli 2013, 13:54:31 »
Sehr geehrte Herrn Kuplent und Wolf
 
Ich kann Ihnen die Situation von der Rezeptur in Belgien nicht im Detail erklären. Viele Punkte, die ich in Ihren Antworten lese, sind auch hier zurückzufinden z. B. die Gebühr. Aber ich denke, in Deutschland ist die Eingangsprüfung sehr stressig.  In Belgien arbeiten die Apotheker mit Rohstoffen, die durch das Ministerium zugelassen sind. Eine große Zeit-und Kostenersparnis für den Apotheker. Aber diese Medaille hat auch ihre Kehrseite ! Die Besetzung von Nischen kann ich vollständig unterschreiben.


sonniges Wochenende


R. KINGET