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Autor Thema: Ringversuch 2013, betamethasonv. Kühlsalbe  (Gelesen 5010 mal)

Aeon

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Ringversuch 2013, betamethasonv. Kühlsalbe
« am: 04. Juni 2013, 20:34:24 »
Kühlung ja oder nein?
Laut ZL ist eine Kühlung für den Patienten nicht nötig (Haltbarkeit 4 Wochen)habe ich das richtig verstanden!? Also auch kein Hinweis auf dem Etikett, und keine Kühlung beim Verschicken an das ZL notwendig?!?
Das haben wir bisher anders gemacht! Kann mir jemand weiterhelfen? wo steht das?
LG Aeon

neumann

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  • Beiträge: 33
Aw: Ringversuch 2013, betamethasonv. Kühlsalbe
« Antwort #1 am: 05. Juni 2013, 20:48:19 »
6 Wochen scheinen mit Kühlung plausibel,
unter dem Aspekt, das 100 g hergestellt werden
sind 4 Wochen praxisfremd!

Zück

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  • Beiträge: 206
Aw: Ringversuch 2013, betamethasonv. Kühlsalbe
« Antwort #2 am: 05. Juni 2013, 21:38:12 »
Wir haben es schon hinter uns - nein, keine Kühlung, kein Hinweisetikett, Haltbarkeit auf vier Wochen begrenzen.
Die Frage nach der Realität bitte anderswo stellen.
Wenn das ZL uns mit seinen Hinweisen die Absovierung erleichtert, warum nicht klaglos hinnehmen.
Stellen Sie sich mal vor, die ZL-Ringversuche würden wie die Probenahme des Pharmazierates/Amtsapothekers
durchgeführt....
So gesehen nehmen wir Teil an \"Behütetes Rezeptieren\".
Wenn es dann doch schiefgeht besteht ernsthafter Diskussionsbedarf !

MfG

G.Zück

P.S.: in der QM-mäßig vorgeschriebenen Prüfung durch den MD von Pflegeheimen in BW ist meines Wissens noch keines
durchgerauscht - überall in den Heimen werden Bestnoten präsentiert (Veröffentlichungspflicht), und der Durchschnitt
bewegt sich bei 1,0 - ist das glaubhaft?
Das ZL legt durchaus höhere Maßstäbe an, und sei es in der Beschriftung des Etiketts...