Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung

Suche


Caelo-News

Navigation

Neueste Beiträge

Lidocainhydrochloridgel 2% von BeNie
[Gestern um 17:37:43]


Re: Betamethason Urea in Eucerin cum Aqua von JPD
[28. Juni 2025, 19:26:44]


Re: Betamethason Urea in Eucerin cum Aqua von Achim Marliani
[27. Juni 2025, 15:20:03]


Betamethason Urea in Eucerin cum Aqua von AlteApotheke15a
[27. Juni 2025, 12:28:44]


Re: Betamethason - Clotrimazol - Harnstoff von JPD
[25. Juni 2025, 23:16:53]

Autor Thema: Pflegerezeptur Hautsarkoidose  (Gelesen 6673 mal)

S.Weisheit

  • Mitglied
  • Beiträge: 24
Pflegerezeptur Hautsarkoidose
« am: 02. April 2013, 17:59:55 »
Eine Hautärztin hat mich um zwei Rezepturvorschläge für erstattungsfähige Pflegerezepturen gebeten. Die Patientin hat durch das Auftragen einer mometasonfuroathaltigen Rezeptur eine dünne, ausgetrocknete Haut.
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit solch\' Pflegerezepturen, die zu Lasten der Krankenkasse verschrieben werden können und das Budget des Arztes nicht übermäßig strapazieren.
PS: Durch offene Hautstellen werden lediglich Urea-Konzentrationen kleiner 5% vertragen.

Mit freundlichen Grüßen,
SW

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Pflegerezeptur Hautsarkoidose
« Antwort #1 am: 02. April 2013, 22:08:44 »
Um eine Pflege-Rezeptur erstattungsfähig zu machen, muss ein verschreibungspflichtiger Stoff eingeführt werden. Ansonsten muss die Patientin selber dafür aufkommen.
Für eine trockene Haut eignen sich nur nicht verschreibungspflichtige Hilfsstoffe wie z.B. Öle und Fette, Moisturizer wie Glycerin, Sorbit, Propylenglycol, Hyaluronsäure, Harnstoff und lipophile oder ambiphile oder DMS - Cremes oder hautschonende Zuckertensid - Cremes. Hierfür könnte ich Formulierungsvorschläge machen.

Mit freundlichen Grüßen
GW

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Pflegerezeptur Hautsarkoidose
« Antwort #2 am: 03. April 2013, 08:54:37 »
Da ich nicht genau die Hauterkrankung der Patientin kenne, möchte ich der Vollständigkeit halber noch folgendes zu meinem Kommentar von gestern ergänzen.
Gemäß den Vorschriften in § 12 Abs. 1 bis 10 der Arzneimittelrichtlinie \"Gesetzliche Verordnungsausschlüsse bei der Arzneimittelversorgung und zugelassene Ausnahmen\" gibt es zwei dermatologische, nicht verschreibungspflichtige Wirkstoffe, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.

1.) Harnstoffhaltige Dermatika mit einem Harnstoffgehalt von mindestens 5 % nur bei gesicherter Diagnose bei Ichthyosen, wenn keine therapeutischen Alternativen für den jeweiligen Patienten indiziert sind.

2.) Salicylsäurehaltige Zubereitungen (mind. 2 % Salicylsäure) in der Dermatotherapie als Teil der Behandlung der Psoriasis und hyperkeratotischer Ekzeme

Mit freundlichen Grüßen
G.W.