Die von Ihnen als \"berühmt\" bezeichnete NRF-Vorschrift 11.138. (hatten Sie das vielleicht ironisch gemeint?) halte ich eher für einen \"Sündenfall\" des NRF. Ich habe damals versucht, das NRF von der Publikation dieser Vorschrift abzuhalten, indem ich ihm zwei Experten auf dem Gebiet der Rosacea - Behandlung genannt habe, die diese Kombirezeptur prinzipiell ablehnen. Es gilt zwar als unbestritten, dass Metronidazol und Erythromycin hierbei nützlich sind, aber nicht in ein und derselben Rezeptur, sondern nur getrennt.
Leider hat das NRF nicht auf mich gehört.
Bei Ihrer Rezeptur würde ich Ihnen raten, das Metronidazol herauszunehmen und in einer separaten Rezeptur wie z.B. NRF 11.91. anzubieten und in einem großen zeitlichen Abstand zur Erythromycin-Rezeptur auftragen zu lassen.
Zur Einstellung des pH-Optimums von Erythromycin in der Linoladiol N - Creme muss eine kleine Menge Trometamol hinzu gegeben werden. Sie können die genaue Menge den Rezepturempfehlungen der Fa. Dr.A.Wolff (siehe Internet oder Rezeptur-Folder) entnehmen.
Diese Optimierung stellt natürlich eine gravierende Änderung der Rezeptur dar, die auf jeden Fall mit dem Arzt besprochen werden muss. Ratsam wäre es, ein neues Rezept mit zwei Rezepturen vom Arzt zu erbitten. Wenn der Arzt uneinsichtig ist, würde ich auf das Rezept schreiben: Inkompatibel ! zwei Rezepturen hergestellt (+ Ihre Unterschrift)