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Autor Thema: valides Prüfzertifikat  (Gelesen 17957 mal)

Florentina

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valides Prüfzertifikat
« am: 06. Dezember 2012, 18:21:47 »
Hallo!

Wir haben eine Frage!
Müssen wir uns auch für Fertiggrundlagen z.B.Ecural Fettcreme (hat Zulassungsnummer) ein Prüfzertifikat geben lassen. Oder gilt das nur für Kosmetika z.B. Asche Basissalbe?
Wenn ja dann für jede Charge oder nur 1x zum abheften. Identität müssen wir nicht prüfen? Müssen die Inhaltstoffe von solchen Grundlagen aufs Etikett?

Danke für die Antwort.

Wolf

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Aw: valides Prüfzertifikat
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2012, 11:56:22 »
Für zugelassene Fertig-Dermatika brauchen Sie kein Analysenzertifikat, nur für entsprechende Halbfertig-Grundlagen, die auch in der Lauer - Taxe mit \"NA\" (= Nichtarzneimittel) gekennzeichnet sind.
Einzige Ausnahmen wären z.B.  Linola und Linola fett, da sie eine Arzneimittel-Zulassung besitzen (siehe Zul.-Nr. auf äußerer Verpackung).
Das Analysenzertifikat muss immer chargenspezifisch sein. Also bei jeder neuen Charge neues Analysenzertifikat. Dazu gehört eine Identitätsreaktion, die Sie selber durchführen müssen. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, müssen Sie die Grundlage gegen eine offizinelle Grundlage aus DAB, DAC oder NRF austauschen.
Die Zusammensetzung sollte auf einem Extra-Etikett festgehalten werden.

Närrin

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Aw: valides Prüfzertifikat
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2012, 12:08:52 »
wie sieht es mit der wolff basiscreme und der roche posay cold cream? die cold cream gilt sicher als kosmetikum oder?

Wolf

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Aw: valides Prüfzertifikat
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2012, 13:53:17 »
Beides sind Nichtarzneimittel und Körperpflegemittel. Also gilt: valides Analysenzertifikat + Identitätsreaktion oder Austausch.
Der Wolff Basis Creme entspricht in etwa die \"Nichtionische hydrophile Creme DAB\", der Cold Cream Roche Posay die \"Kühlsalbe DAB (Ungt. leniens)\".

özden

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Aw: valides Prüfzertifikat
« Antwort #4 am: 27. Dezember 2012, 15:02:34 »
Hallo Herr Wolf,

jetzt hätte ich eine Frage z.b Permethrin 25 % Rzepturkonz. ist ja ein AM oder  wozu würde es zählen, bräuchte man  da ein Analysenzertifikat +Identitätsreaktion
oder bei ichtyol Rezepturkonz?Wie darf ich das verstehen bedeutet das wenn die cremes /Salben wirkstoff enthalten ich nur Identitätsreaktion durchführen muss oder entfält das auch?

ich bräuchte auch hier ihre Hilfe gibt es eine Alternative für Dexeryl creme.

Vielen Dank schon im voraus für Ihre Mühe und Verständnis.

Mfg
Özden

Wolf

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  • Beiträge: 1.953
Aw: valides Prüfzertifikat
« Antwort #5 am: 27. Dezember 2012, 17:22:39 »
Hall, Frau Özden,

bei einem zugelassenen Arzneimittel erübrigt sich eine Plausibilitätsprüfung. Dennoch wird - wie bei jedem anderen Wirkstoff wie z.B. Metronidazol - ein chargenspezifisches Analysenzertifikat für den reinen Wirkstoff und eine Identitätsreaktion verlangt.
Das gilt für Permethin sowie für Ichthyol. Letzteres wird einmal als Arzneimittel (= 30 g) und ein anderes Mal als Nichtarzneimittel (= 100g) ausgewiesen. Diesen Widerspruch mag Ihnen vielleicht die Fa. Ichthyolgesellschaft erklären.

Die Dexeryl - Creme stellt einen recht alten Vehikeltyp einer so genannten Stearat - Creme dar. Solche Stearat - Cremes wurden im Kosmetik - Bereich in den frühen 50iger Jahren des vorigen Jahrhunderts eingesetzt und wurden dann vollkommen durch PEG-emulgatorhaltige Cremes abgelöst. Es gibt hierfür keine direkt vergleichbare offizinelle Creme. Wenn man den anionischen Charakter jedoch betonen will, dann kämen die beiden anionischen hydrophilen Cremes \"Ungt. emulsific. aquos. DAB\" und \"Anionische hydrophile Creme SR DAC  (NRF S.27.)\". Sie könnten die Dexeryl - Creme auch \"nachmachen\", d.h. Sie in der Apotheke herstellen. Aber ich will Sie nicht in den letzten Tagen des alten Jahres noch ärgern bzw. mich nicht bei Ihnen unbeliebt machen.

Mfg
G. Wolf