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Autor Thema: Verordnungsfähige Rezepturgrundlagen  (Gelesen 7285 mal)

Nicole Reitmaier

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  • Beiträge: 1
Verordnungsfähige Rezepturgrundlagen
« am: 31. Oktober 2012, 00:11:34 »
Welche nichtverschreibungspflichtigen FAM können als Rezepturgrundlage auf Kassenrezept abgerechnet werden? Wo findet man eine Auflistung? z.B. Excipial U Lipolotio oder Sebexol
Spielt es eine Rolle ob ein Prüfzertifikat wie bei der Sebexol Cremelotio vorhanden ist und
hat jemand wegen so etwas schon einmal eine Retaxation erhalten?
Vielen Dank für die Antworten

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Verordnungsfähige Rezepturgrundlagen
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2012, 08:35:14 »
Es gibt keine Liste, wie Sie sie sich vorstellen. Sie müssen sich schon selber informieren. In der Lauer-Taxe und darin die Abda-Datenbank finden Sie ganz oben den Hinweis \"Deutsches Fertigarzneimittel\" oder \"NA\" = Nichtarzneimittel.
Zweite Informationsquelle ist der Umkarton des jeweiligen Produkts. Wenn es ein Fertigarzneimittel wie z.B. Linola Creme wäre, müssen Sie eine Zulassungsnummer dort vorfinden.
Excipial und Sebexol sind im Grunde Körperpflegemittel, die nur nach Vorlage eines Analysenzertifikats und der Durchführung einer Identitätsreaktion in der Rezeptur verwendet werden dürfen. Weil diese Voraussetzungen nicht gegeben waren, haben Pharmazieräte bei Revisionen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Rheinland-Pfalz dies moniert und die Apotheken aufgefordert, für Ersatz zu sorgen. Aus Berlin habe ich erfahren, dass eine Krankenkasse eine Rezeptur mit Physiogel-Creme auf Null retaxiert hat, und zwar mit der Begründung, dass Körperpflegemittel grundsätzlich nicht erstattet werden. Wie sich andere Krankenkassen in anderen Bundesländern verhalten werden, weiß ich nicht.