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Autor Thema: Frage zur Konservierung und Pufferung  (Gelesen 7053 mal)

tomwood

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Frage zur Konservierung und Pufferung
« am: 26. Oktober 2012, 15:35:37 »
Urea pura 10,0
Aqua      10,0
Triamcinolonac. 0.05
Basiscreme Dac ad 100,0
Bei obiger Rezeptur habe ich folgende Frage: zur Stabilisierung des Harnstoff muss wahrscheinlich der Lactat Puffer zugesetzt werden. Zur Konservierung Kaliumsorbat und nicht Propylengykol?
Vielen Dank ,
TW

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Frage zur Konservierung und Pufferung
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2012, 07:52:47 »
Bei der Nachkonservierung sollte man möglichst im System bleiben, also bei 20 % Propylenglycol bezogen auf die Wassermenge wie in der Basiscreme DAC auch.
Übrigens: die 10 g Wasser sind eigentlich überflüssig, weil sich Harnstoff direkt in der Basiscreme DAC lösen läßt.
Demzufolge bräuchten Sie nur 1 g Propylenglycol (bezogen auf die 5 g Lactat-Puffer) hinzu zu fügen.

tomwood

  • Mitglied
  • Beiträge: 16
Aw: Frage zur Konservierung und Pufferung
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2012, 09:15:12 »
ja schönen Dank dafür

Weggie

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  • Beiträge: 14
Aw: Frage zur Konservierung und Pufferung
« Antwort #3 am: 06. Februar 2014, 22:18:41 »
Hallo!


Ach ja...auch bei uns in der Apotheke immer wieder das leidige Thema-Harnstoff doch bitte in der gleichen Menge Wasser lösen!

Als ich zu bedenken gab, dass in Basiscreme genug Wasser zum Lösen des Harnstoffes vorhanden sind, wurde ich mit den Worten \"mach das mal ohne zusätzliches Wasser-da machst du aber eine schöne Rubbelcreme\" abgebürstet!!

Eine Nachkonservierung mittels Propylenglycol? Nie gehört und überflüssig!

Seit 20 Jahre stelle ich Rezepturen her-noch nie kam mir der Extraeinsatz von Wasser in den Sinn-bei Grundlagen wie Basiscreme DAC oder Ungt.emuls.aquos-und noch nie habe ich eine \"Rubbelcreme\" fabriziert-im Gegenteil, es waren homogene und sehr ansprechende Cremes.

Ich schreibe dies, weil ich gerne mal wissen würde, ob es auch andere \"Leidensgenossen\" gibt, die sich ständig erklären müssen und mitunter sogar als \"unfähig\" eingeordnet werden.

Noch eine Frage, auch wenn sie mehr was mit der Abrechnung zu tun hat...

Meine Kolleginnen berechnen dann immer brav das extra Wasser-plus Qualitätszuschlag-und das Wasser wird dann auch zu gerne noch auf dem Etikett erwähnt.

Das ist doch alles nicht im Sinne des Erfinders, oder? Die Etiketten sind schlichtweg falsch geschrieben-und das Wasser darf überhaupt nicht berechnet werden, stimmts?


Gruß, \"Weggie\"

Kuplent

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  • Beiträge: 645
Aw: Frage zur Konservierung und Pufferung
« Antwort #4 am: 06. Februar 2014, 23:32:47 »
Hallo,

Ich bin mir nicht sicher, ob Ihre Ausführungen großteils rhetorische Fragen waren oder, ob tatsächlich Klärungsbedarf besteht?

Bei O/W Cremes und bei ambiphilen Cremes, wie Basiscreme, brauchen Sie den Harnstoff im Vorfeld nicht auflösen, da er sich bei der Verarbeitung sehr leicht löst.

Im Gegensatz dazu kann man den Harnstoff bei Einarbeitung in W/O-Cremes  (zur eigenen Arbeitserleichterung) im Vorfeld in Wasser auflösen. Die benötigte Menge Wasser sollte die Harnstoffmenge dabei leicht übersteigen. Der Harnstoff würde sich unter zeitintensiver Einarbeitung auch so in der Innenphase auflösen, das Prozedere ist aber nicht gerade muskelschonend. Längeres Rühren bei hohen Drehzahlen im Rührautomaten ist zu vermeiden, da die entstehende Wärme dem Harnstoff nicht zuträglich ist.

Selbst komplett wasserfreie Harnstoffsalben sind ohne Schmirgeleffekt herstellbar. Hier sollte man den Harnstoff im Vorfeld mörsern und sieben (Sieb 180 und kleiner). Die Salbe nach Einarbeitung bei enger Stellung zweimal über den Dreiwalzenstuhl schicken.

Zitat
Eine Nachkonservierung mittels Propylenglycol? Nie gehört und überflüssig!


Sie sollten Zitate von anderer Seite als solche kenntlich machen, nicht, dass dies hier noch fehlinterpretiert wird.  Wenn Sie in Basiscreme weiter Wasser einbringen, sollten Sie 20% dieses zusätzlichen Wassers gegen Propylenglykol tauschen, um weiterhin Konservierung zu gewährleisten. Aber ich denke, Sie wissen das?

Zitat
Meine Kolleginnen berechnen dann immer brav das extra Wasser-plus Qualitätszuschlag-und das Wasser wird dann auch zu gerne noch auf dem Etikett erwähnt.

Das ist doch alles nicht im Sinne des Erfinders, oder? Die Etiketten sind schlichtweg falsch geschrieben-und das Wasser darf überhaupt nicht berechnet werden, stimmts?


Die Kennzeichnung ist in der ApBetrO geregelt. Können Sie selbst mal nachschlagen  ;) . Wenn Sie Hilfsstoffe verwenden, so sind diese auch zu deklarieren, insofern ich das richtig interpretiere. Was veranlasst Sie zur Annahme, dass zur Herstellung benötigte Hilfsstoffe nicht taxiert werden dürfen?

Schöne Grüße