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Autor Thema: Haarwasser  (Gelesen 8508 mal)

Susanne

  • Mitglied
  • Beiträge: 286
Haarwasser
« am: 12. Oktober 2012, 19:18:52 »
Folgende Rezeptur liegt zugrunde:

Hydrocortison  0,15 g

Acid.salicyl.  3,00 g

Clotrimazol    1,00 g

Hexachlorophen 1,00 g ?

Alc.isopr.dil. ad 100,00 g

Haarwasser mit Spritzverschluss


Bitte um Hilfestellung , vielen Dank im Voraus !

Ist Hexachlorophen obsolet ?

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Haarwasser
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2012, 15:06:03 »
In einer Aufbereitungsmonographie hat die Kommission B 7 des ehemaligen BGA im Jahr 1994 eine negative Bewertung für Hexachlorophen abgegeben. Sie hat das Risiko höher eingeschätzt als den Nutzen. Derart negativ bewertete Wirkstoffe sollten nicht mehr in Rezepturen eingesetzt werden. Der einzelne Verordner kann jedoch im Einzelfall eine persönliche Risiko-Nutzen-Bewertung
vornehmen und zu einem anderen Ergebnis kommen. Dieses Ergebnis muss der Verordner der Apotheke möglichst schriftlich mitteilen. Dann darf diese Rezeptur im Einzelfall einmalig hergestellt, jedoch nicht zu Lasten der GKV berechnet werden. Sie muss auf einem Privatrezept verordnet und vom Patienten voll bezahlt werden.
Auf diesen Sachverhalt sollte der Verordner von Ihnen hingewiesen werden. Ich würde empfehlen, Hexachlorophen aus der Rezeptur zu eliminieren, auch noch aus folgendem Grund. Hexachlorophen gehört zu den polychlorierten Kohlenwasserstoffen, die synthesebedingt mit Dioxin verunreinigt sein können. Lieferanten beteuern jedoch, dass ihre Chargen dioxinfrei sind.