Betamethason ist zu wenig lipophil, als dass es auf der Haut wirken könnte. Nur die Ester können von der Haut resorbiert werden. Eine Unklarheit der Verordnung im Sinne der ApBetrO!
Wenn damit Betamethason-17-valerat gemeint sein sollte, dann liegt eine Überdosierung vor. Gemäß Tabelle im NRF \"Obere Richtkonzentrationen dermatologischer Wirkstoffe\" beträgt die höchste Dosierung o,15 %. Auch dies müßte mit dem Arzt geklärt werden.
Der Citrat-Puffer ist natürlich ein unbedingtes Muß. Dann klappts.
Aber ...
Die Kühlsalbe ist nicht konserviert und hätte laut NRF nur eine Aufbrauchfrist von 4 Wochen in einer Tube. Länger sollte eigentlich Betamethasonvalerat auch nicht angewendet werden. Wenn doch, dann müßte die Kühlsalbe nachkonserviert werden. Wir nehmen dazu Propylenglycol, und zwar 5 g auf 100 g Kühlsalbe. Nach unserer Erfahrung darf Propylenglycol der Rezeptur erst ganz zum Schluß hinzu gegeben werden. Eine zu frühe Zugabe führt zum Brechen der Pseudo-Emulsion.