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Autor Thema: Dokumentation von Individualrezepzuren..  (Gelesen 4819 mal)

Brigitte

  • Mitglied
  • Beiträge: 26
Dokumentation von Individualrezepzuren..
« am: 16. August 2012, 13:17:46 »
Hallo, liebes Team
wir haben folgende Fragen zum Caelo Dokumentationsblatt:

Ist es richtig das die Plausibilitätsprüfung auf einem gesonderten Blatt zu dokumentieren ist?

Die Kompatibilität wird nur mit Ja oder nein beantwortet, ohne Begründung und Bezug auf einschlägige Literatur, ist das ausreichend?
Ist die Frage zur Stabilität mit der Angabe zur Aufbrauchsfrist beantwortet?

Ist die Caelo Dokumentationshilfe vom Regierungspräsidium Darmstadt anerkannt?

Danke im voraus für Ihre Antwort.

Gruß  Brigitte

Tanja Przyklenk

  • Mitglied
  • Beiträge: 64
Aw: Dokumentation von Individualrezepzuren..
« Antwort #1 am: 16. August 2012, 19:42:12 »
Hallo,

wir haben uns bewusst für eine sehr kompakte Variante der Dokumentation
von Individualrezepturen entschieden.
Die vielen verschiedenen Dokumentationshilfen werfen einige Fragen auf
bei den Apothekenmitarbeitern. Wir wollten eine einfache Lösung
als Hilfestellung anbieten.
Der Gesetzestext fordert für die Plausibilität folgende Punkte:
1. die Dosierung,
2. die Applikationsart,
3. die Art, Menge und Kompatibilität der Ausgangsstoffe untereinander
sowie deren gleichbleibende Qualität in dem fertig hergestellten
Rezepturarzneimittel über dessen Haltbarkeitszeitraum, sowie
4. die Haltbarkeit des Rezepturarzneimittels.

Diese Punkte haben wir in unserem Dokumentationsblock berücksichtigt.
\"Die gleichbleibende Qualität in dem fertig hergestellten Rezepturarzneimittel
über dessen Haltbarkeitszeitraum\" ist natürlich eine schwierige Frage bei
\"frei komponierten\" Rezepturen. Deshalb ist es sicher sinnvoll, sich
so nahe wie möglich an standardisierten Zubereitungen zu bewegen.
Trotzdem finde ich, wenn die Wirk- und Hilfsstoffe grundsätzlich kompatibel
sind und wir uns an unseren Hygieneplan und eine \"gute Herstellungspraxis\"
halten, sind wir auf der sicheren Seite. Die Aufbrauchfrist ist im
Zweifel sehr kurz zu veranschlagen.
Somit ist die Plausibilität auf unserem Block berücksichtigt. Sicher kann man
zur Plausibilität noch weitere Angaben machen. Sie können natülich noch eine
erweiterte Plausibilitätsprüfung anheften. Man kann auch den rezeptierbaren pH-
Bereiche auf die Rezeptkopie übertragen. Es gibt sicher viele Möglichkeiten
für die Dokumentation. Wir haben Beispiele zur Nutzung unseres Dokumentationsblocks auf unserer
Homepage aufgeführt unter folgendem Link:
http://www.caelo.de/apotheken_apobetro.html#c498

Da wir uns zur Zeit in einer \"Findungsphase\" befinden, bleit abzuwarten,
wieviel Dokumentation von den Aufsichtsbehörden verlangt wird. Dies kann
regional auch unterschiedlich sein (ob das Regieungspräsidium Darmstadt unsere
Dokumentationshilfe anerkennt bleibt abzuwarten).

 
Gruß
T.P.