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Autor Thema: Nystatin Neomycin Dexamethason Wollwachsalkoholsalbe  (Gelesen 64 mal)

PTA-Christin

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  • Beiträge: 9
Hallo liebes Team,

ich habe folgende Rezeptur:
Nystatin 5Mio IE
Neomycinsulfat 0,25g
Dexamethason 0,005g
Wollwachsalkoholsalbe ad 50g

Die Frage nach Plausibilität v.a. bei Neomycin gibt das NRF den Hinweis, dass Neomycinsulfat als kutane Anwendung nicht mehr empfohlen ist. Jedoch gibt es auch noch die Jellin Neomycin welches zur kutane Anwendung zugelassen ist.

Jetzt ist die Frage, kann ich dann die Rezeptur im Zweifel ald Plausibel ansehen, in der Salbengrundlage und bezüglich bekannter Inkompatibilitäten hätte ich erstmal nichts auszusetzen.

Vielen Dank im Voraus.
PTA-Christin

JPD

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  • Beiträge: 27
Re: Nystatin Neomycin Dexamethason Wollwachsalkoholsalbe
« Antwort #1 am: Heute um 13:34:28 »
Team ist lustig, das ist mein Hobby.

Wenn es nicht auf der AMK bzw. AkdÄ-Liste der bedenklichen Rezepturarzneimittel steht, und die empfohlene Höchstdosis nicht überschritten ist, ergeben sich keine Pflichten zur Rücksprache mit dem Verordner, und das ganze kann als plausibel angesehen werden.

Der Vergleich mit Fertigarzneimitteln ist bzgl. Stabilität und Sicherheit immer schwierig, vergleichen können wir eigentlich nur galenisch Ähnliches mit gleichem Applikationsort in der gleichen Frequenz, der gleichen Patientengruppe für die gleiche Indikation.

Wir sehen häufiger Salicylsäure und Triamcinolonacetonid in höherprozentigem Ethanol verordnet als Ohrentropen. Das ähnelt stark dem FAM Volon A Tinktur (dermale Anwendung). Die Packungsbeilage enthält den Hinweis, das Präparat keinesfalls im Ohr anzuwenden. Erreicht das Mittel das Innenohr, wird es den Hörnerv erheblich schädigen. Da die Verordnung aber durch einen HNO erfolgt, der vor der Verordnung guckt, ob das Trommelfell unversehrt ist, ist die Anwendung wiederum vertretbar.

Uns liegen selten ausreichende Daten vor, um eine Risiko - Nutzen Abwägung vorzunehmen:

Neomycin wird wegen häufiger Kontaktallergien im Zuge der Anwendung nicht mehr empfohlen. Damit ist es nicht allein - ähnliche Bedenken ergeben sich zB für Gentamicin.

Ob die Wahl nun eine Laune des Verordners oder aber eine wohlüberlegte Abwägung in Folge der Kontraindikation oder Unwirksamkeit von Alternativen ist, können wir nicht wissen.

Viele Grüße aus ScotRail Carriage 52467