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Autor Thema: Triclosan 2% in Wolff Basiscreme  (Gelesen 3025 mal)

VBergmann

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Triclosan 2% in Wolff Basiscreme
« am: 14. Mai 2025, 16:28:45 »
Hallo,
Ich habe eine Rezeptur in der Triclosan in Wolff Basiscreme eingearbeitet werden soll.
Triclosan verträgt sich aber nicht mit Macrogol-Bestandteilen(die in der Wolf Basiscreme enthalten sind). Wir sollen es trotzdem so herstellen. Ich habe gelesen dass die Creme anfangs zwar Homogen aussehen wird, aber im Laufe von 4 Wochen kommt es zum Brechen. Was für eine Haltbarkeit würden Sie dieser Creme geben?
Ansonsten könnte ich ja das nächste Mal die Grundlage auf eine Macrogol-freie ändern,oder?

MfG
Bergmann

florapo

  • Mitglied
  • Beiträge: 53
Re: Triclosan 2% in Wolff Basiscreme
« Antwort #1 am: 15. Mai 2025, 17:41:14 »
Diese Art Wechselwirkung lässt sich kaum vorhersagen.
Bei Basiscreme DAC hat sich ja auch irgendwie 1% Triclosan eingebürgert, und ich habe noch nie von einem Fall mit Phasentrennenung gehört, oder diesbezüglich eine Reklamation erhalten.
Insofern würde ich auf 4 Wochen begrenzen, und aufs beste hoffen, sofern der Anwendungszeitraum absehbar deutlich länger ist, würde ich mich ggf. unter Information des Patienten breitschlagen lassen, die Haltbarkeit im Rahmen dessen, was unter Berücksichtigung der weiteren Umstände (mikrobielle Stabilität z.B.) realistisch ist, länger zu gestalten.

Sofern nur Triclosan als Wirkstoff verwendet wird, möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine Erstattungsfähigkeit nur für Kinder (12, behindert 18) oder im Sinne der Anlage I AMR-RL "OTC-Übersicht" "nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z. B. Epidermolysis bullosa, hereditaria; Pemphigus)." gegeben ist; sofern keine Diagnose angegeben ist, entsteht natürlich keine Prüfpflicht, der Verordner mag sich ggf. darüber freuen, wenn man ihn nicht ins offene Messer der KV laufen lässt.