Zum Lennartz:
NRF und ZRB-Datensätze können genauso wenig geändert werden wie eigene Datensätze, ohne dabei komplett neue Datensätze zu erzeugen.
Wähle ich also eine NRF-Rezeptur an, und ändere irgendwas außer der Menge, darf ich mich durch das komplette Plausibilitätsfenster klicken, und dann eine eigene Herstellungsanweisung erstellen, die NRF-Anweisung ist dann auch nicht mehr (wie bei Mengenänderung) vorbelegt.
Verwendet man die hinterlegte Doku und nimmt einfach Aqua ad injectabilia, ergibt sich das erste Problem beim Eintragen der Prüfcharge. Sofern es eine Lennartz-interne Prüfcharge ist, greift die Kindersicherung, Prüfchargen falscher Substanzen werden nicht akzeptiert, es sei denn, man verfälscht sie durch anhängen und/ oder vorstellen einzelner Buchstaben, zB XAP241002-01X. Werden Fertigarzneimittel verwendet, setzen wir als externe Charge FAM_PZN_Charge mit den jeweiligen Angaben. Dann müsste jeweils manuell dokumentiert werden, dass abweichend eine andere Wasserqualität verwendet wurde, und das Etikett angepasst werden.
Dazu kommt noch eine generelle Plausibilitätsprüfung zu diesem Austausch zu jeder relevanten Darreichungsform für die Schublade.