Hallo Löwin, noch `ne gefühlsmäßige Antwort...
AM-Rahmenvertrag vom Januar 2019 lässt verlauten, dass bei mehreren Verordnungszeile einer Verordnung jede einzeln zu betrachten ist. (§

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Sind im o.g. Beispiel 2 x 50 verordnet, ist`s erstmal nur eine Verordnungszeile, also Abgabe 1 x 100 Stck. Sind die 50 Stück jeweils per extra Verordnungszeile aufgedruckt, dann kann man 2 x 50 Stück abgeben.
Propranolol-HCl-Lösung (NRF 10.6.) scheint als eine Verordnungszeile zu gelten, außer sie ist 3 x separat auf der Verordnung aufgedruckt.
Wenn der Arzt begründen kann und dieses auf dem Rezept aufgetragen ist, weshalb 3 einzelne Flaschen benötigt werden, dann können meines Erachtens nach 3 x einzelne 150 ml berechnet werden.
Bin aber nun selbst gespannt auf weitere Antworten....
