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Autor Thema: Taxieren von Pufferlösungen für AT  (Gelesen 6127 mal)

Taris27

  • Mitglied
  • Beiträge: 1
Taxieren von Pufferlösungen für AT
« am: 02. November 2020, 14:36:06 »
Servus liebe Community!

Auch auf die Gefahr hin, dass das schon mehrfach gefragt worden ist (über die Suchfunktion haben wir leider nichts gefunden...) folgende Frage:

Für off-Lable-Augentropfen wird ein steriler Phosphatpuffer benötigt. Diesen stellen wir ganz normal laut Anweisung her und sterilisieren ihn via Autoklav. Wie dürfen wir diesen nun in der Rezeptur taxieren?
  • Kompletten Puffer als Rezeptur taxieren und dann anteilig berechnen?
  • Nur die Stoffe runter rechnen? Was machen wir dann aber mit dem Sterilisiervorgang?
  • Oder oder oder....
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Achim Marliani

  • Mitglied
  • Beiträge: 613
    • rezepturdoku.de
Re: Taxieren von Pufferlösungen für AT
« Antwort #1 am: 04. November 2020, 09:13:33 »
Hallo Taris27,

ja, ein notwendiger Puffer darf mit taxiert werden. Aber leider nur auf die Inhaltsstoffe runtergebrochen, das ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der AmPreisV. Und ein Sterilisationvorgang darf für eine Augentropfen-Rezeptur nur ein Mal berechnet werden. Eventuell sinnvolle weitere Sterilisationen von Zwischenprodukten können leider nicht taxiert werden.

Gruß
Achim Marliani