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Autor Thema: DMSO-Creme, abrechnungsfähig?  (Gelesen 9050 mal)

Schipp

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DMSO-Creme, abrechnungsfähig?
« am: 07. März 2019, 10:47:57 »
Guten Tag, wir haben eine Rezeptur aus dem KH bekommen und sind uns nicht schlüssig, ob es auf dem GKV-Rezept abgerechnet werden kann?  :-\

DMSO 25g
Magnesiumchlorid 25g
Wasser 10g
Basiscreme ad 200g

Achim Marliani

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  • Beiträge: 565
    • rezepturdoku.de
Re: DMSO-Creme, abrechnungsfähig?
« Antwort #1 am: 07. März 2019, 18:30:10 »
Hallo Schipp,
ich zitier mal kurz die Arzneimittelverschreibungsverordnung:

"Dimethylsulfoxid – ausgenommen zur cutanen Anwendung bei Menschen in einer Konzentration bis zu 15% –"

Da die Rezeptur mit ihren 12,5% DMSO unter den 15% liegt, ist sie nicht verschreibungspflichtig und damit auch nicht erstattungsfähig, weil es für DMSO keine Ausnahme gibt.

Gruß
Achim Marliani