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Autor Thema: Coffeinpulver abgeben?  (Gelesen 11848 mal)

GW

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Coffeinpulver abgeben?
« am: 26. Juli 2018, 09:27:32 »
Hallo zusammen,

darf man Coffeinpulver rein an einen erwachsenen Kunden abgeben? Mein Problem: Wird es durch die Abfüllung nicht zu einem Arzneimittel, für das eine Gebrauchsanweisung etc. vorliegen muss? Verschreibungspflichtig ist die Substanz nicht. Dosiert werden müsste das Pulver als Einzeldosis 200 mg, dazu müsste man dem Kunden ja eine Dosierhilfe geben oder das Pulver vorab zu 200 mg abpacken. Haftet man als Apotheke, falls der Kunde fehldosiert?

Coffein ist ja nicht gerade ungefährlich, wenn man überdosiert.

Vielen Dank für die Hilfe!

Achim Marliani

  • Mitglied
  • Beiträge: 592
    • rezepturdoku.de
Re: Coffeinpulver abgeben?
« Antwort #1 am: 31. Juli 2018, 12:25:30 »
Hallo GW,

schwierige Frage. Meines Erachtens ist das davon abhängig, welchen Zweck der Kunde angibt. Grundsätzlich abgeben dürfen wir. Wenn er damit "Cola" machen will, wär's ein Lebensmittel, dann gibt es keine Dosierung und auch meines Erachtens kein Problem. Will er es im weitesten Sinne arzneilich nutzen, also z.B. statt der Coffein-Tabletten, dann sieht für mich die Welt anders aus. Dann, denke ich, brauche Sie eine Dosierungsangabe und irgend eine Möglichkeit für den Kunden, die Dosierung auch zu realisieren. Und dann wird's spannend. Von daher: ich wäre seeehr vorsichtig mit der Abgabe.

Grundsätzliche Empfehlung am Rande: Fragen Sie doch mal Ihren Pharmazierat/Amtsapotheker(in), was er/sie dazu meint.

Gruß
Achim Marliani