Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung

Suche


Caelo-News

Navigation

Neueste Beiträge

Verwendbarkeitsfrist von stabilisiertem Nachtkerzenöl von SarahK
[16. März 2026, 14:58:49]


Hilfe bei Rezeptur von Pistill14
[09. März 2026, 10:33:41]


Re: Mundschutz in der Rezeptur von Schäfer
[20. Februar 2026, 14:28:05]


Re: Erfahrungswerte zum Ansatzüberschuss bei Minoxidil-Kapseln von Heidrun Reinert
[05. Februar 2026, 12:12:56]


Re: Widmer Pigmanorm nachmachen? von Heidrun Reinert
[05. Februar 2026, 11:37:41]

Autor Thema: Cannabis Droge Verarbeitung  (Gelesen 8773 mal)

Plausi?

  • Mitglied
  • Beiträge: 4
Cannabis Droge Verarbeitung
« am: 12. März 2017, 15:15:24 »
Hallo,
nun dürfen wir Cannabisblüten verarbeiten. Eine gute Entscheidung.
Meine Frage zum Verarbeitungsplatz.
Es handelt sich um eine Teedroge.
Im DAC wird von pulverisieren gesprochen und Einwaage im Grammbereich.
Da es sich um eine Teedroge handelt, ist nach unseren Vorschriften keine Verarbeitung und Einwaage von Einzelportionen im Bereich der Rezeptur möglich.(Hygiene) Es bleibt der Teeplatz. Leider ist unsere Teewaage keine Analysenwaage und somit nicht zur genauen Einwaage von kleinen Mengen/Abteilungen geeignet. Wie sollen wir den Vorschriften entsprechend arbeiten? Gibt es einen Rat der Fachleute.
Vorab herzlichen Dank

DieFlorian

  • Mitglied
  • Beiträge: 3
Re: Cannabis Droge Verarbeitung
« Antwort #1 am: 15. März 2017, 11:02:32 »
Hallo
besteht denn nicht die Möglichkeit eine genauere Waage für den Zeitpunkt der Verarbeitung/Abwaage in den Bereich für die Teedrogenherstellung zu stellen und diese dann nach der Benutzung gründlich zu reinigen.
Ich gehe davon aus, dass eine solche Verordung nicht tagtäglich bedient werden muss.

MfG