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Autor Thema: Was darf die Apotheke ohne ärztliche Rücksprache?  (Gelesen 11773 mal)

WilhelmApo

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Was darf die Apotheke ohne ärztliche Rücksprache?
« am: 19. September 2016, 17:11:00 »
Hallo, bei uns ist folgendes Problem aufgetreten wir hoffen, dass uns da jemand erleuchten kann:

Laut Rezept sollen wir herstellen Betamethasonvalerat in DAC Basiscreme

Das passt ja von den pH-Werten her nicht (Wirkstoff hat sein Optimum bei 3,5... bis zu einem pH von 5 wäre das noch ok aber die Basiscreme hat einen pH zwischen 5,0 und 6,5)

Es gibt eine NRF-Rezeptur die auch Betamethasonvalerat in DAC Basiscreme enthält, im NRF wird die jedoch mit Citronensäure / Citrat gepuffert.


Nun die eigentliche Frage: Dürfen wir in der Apotheke um die Stabilität des Wirkstoffs zu gewährleisten den Puffer auf eigene Faust in die Rezeptur einarbeiten oder bedarf das der Rücksprache mit dem Arzt?

Sabine Hoffmann

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Re: Was darf die Apotheke ohne ärztliche Rücksprache?
« Antwort #1 am: 19. September 2016, 21:43:00 »
Hallo,

meines Wissens dürfen wir ohne Rüchsprache puffern und nachkonservieren.

ccourts

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Re: Was darf die Apotheke ohne ärztliche Rücksprache?
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2016, 15:19:16 »
http://www.ptaheute.de/labor-rezeptur/fragen-aus-der-rezeptur/nicht-plausibel-muss-jede-rezeptur-beliefert-werden/

"Allerdings muss der Arzt auch gar nicht in allen Fällen kontaktiert werden. Denn laut §7 ApBetrO ist der Apotheker bei der Wahl der Ausgangsstoffe, die keine eigene arzneiliche Wirkung haben und die arzneiliche Wirkung nicht nachteilig beeinflussen, frei. Das bedeutet: Pufferzusatz oder Grundlagenaustausch bedürfen nicht zwangsläufig einer Rücksprache oder gar einer Zustimmung des Arztes. Die Apotheke hat damit wesentlich mehr Möglichkeiten, eine an sich erstmal unplausible Rezeptur eigenverantwortlich „zu retten“, als allgemein angenommen."