Hallo Frosch,
Fertigarzneimittel dürfen Sie tatsächlich ohne Identprüfung verwenden. Allerdings gibt das sicher trotzdem Diskussionen mit Ihrem Amtsapotheker/Pharmazierat.
Zur Biozid-Verordnung: Lt. dieser Vorschrift dürfen wir ohne Erlaubnisschein keinen Iso 70% mehr HERSTELLEN, wenn dieser zur FLÄCHENDESINFEKTION benutzt werden soll. Aber eben auch nur zu diesem Zweck!!!
Wenn jemand anders den herstellt, dürfen wir ihn aber weiter verkaufen, dann muß derjenige, der ihn herstellt, die Erlaubnis nach BiozidVO haben. Und Iso 70%, der für Hautdesinfektion oder zur Herstellung von Rezepturen hergestellt wird, unterliegt gar nicht der BiozidVO, genausowenig wie Iso 80% (ist noch gar nicht erfaßt) oder EtOH (die Beurteilungen sind noch in Arbeit).
Eigentlich ist also alles Definitionsfrage: Wir stellen seitdem ausschließlich nur noch Iso 70% für unsere Rezepturen oder zur Hautdesinfektion her...

Gruß
Achim Marliani