Guten Tag,
Das ist korrekt, FAM müssen für die Verwendung in der Rezeptur nicht geprüft werden.
Prinzipiell ist das möglich. Sowohl das Konzentrat, als auch die erhältlichen FAM (es gibt auch noch ein Generikum) enthalten als Grundlage die Unguentum emulsificans aquosum DAB 2008. Rein von den Inhaltsstoffen macht das keinen Unterschied.
Wie immer ist es aber auch in diesem Fall eine Frage des Preises. Das Rezepturkonzentrat ist um einiges günstiger als das FAM, es muss jedoch geprüft werden.
Ob der Arzt die Rezeptur auch mit FAM verordnet, kann ich Ihnen nicht sagen. Genau so wenig, ob da später durch die KK etwas retaxiert werden könnte, wenn nicht mit dem günstigeren Konzentrat gearbeitet wird.
Oder Sie schlagen vor, die Metronidazol-Creme getrennt zu rezeptieren. Wie Sie sehen, es gibt einige Mittel um an der Prüfung vorbei zu kommen

Wir haben damals jedoch in den sauren Apfel gebissen.
Grüße