Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung

Suche


Caelo-News

Navigation

Neueste Beiträge

Autor Thema: Erythromycin / Zinkoxid / Bismutnitrat in Weiche Salbe  (Gelesen 9835 mal)

Team Ahlemer Kronen Apotheke

  • Mitglied
  • Beiträge: 55
Erythromycin / Zinkoxid / Bismutnitrat in Weiche Salbe
« am: 12. Juni 2014, 17:41:59 »
Gerade angekommen:

Erythromycin 0,3
Zinkoxid 1,5
BIsmutnitrat 1,5
Wasser, ger. 10,0
Weiche Salbe ad 30,0

Ob das so geht? Erythromycin mit weicher Salbe scheint zu klappen.
Erythromycin mit Zinkoxid für 4 Wochen auch, allerdings nur auf Grundlage der NRF-Rezeptur - haben wir aber nicht.
Und zum Bismutnitrat finde ich nur ganz wenige Infos - und nichts betrifft meine Rezeptur.

Wie kann ich diese Nuss knacken? Vielen Dank für´s Mitdenken bei diesen Temperaturen!

Mit soniigen Grüßen
Karin Lehmann

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Re: Erythromycin / Zinkoxid / Bismutnitrat in Weiche Salbe
« Antwort #1 am: 19. Juni 2014, 23:41:36 »
Hallo Frau Lehmann,

Bismutum subnitricum ist für den externen Gebrauch eigentlich obsolet. Es ist in Wasser unlöslich, so dass pH - Werte keine Rolle spielen.
Das Wirkoptimum von Zinkoxid liegt bei pH > 6. In wasserhaltigen Zubereitungen kann Zinkoxid leicht basische pH - Werte von 7 - 8 erzeugen. Von daher würde es mit Eyrthromycin harmonieren.
Weiche Salbe ist ein "altes Schätzchen" und war schon im DAB 6 von 1926 monographiert, verschwand dann im DAB 7 und tauchte im Jahr 2001 neu als Monographie im DAC auf.
Weiche Salbe enthält einen recht hohen Anteil an Wollwachs (= 32,5 %), das einerseits ein Allergen darstellt und andererseits Pestizid belastet ist. Durch die Anwesenheit dieser großen Menge Wollwachs kann das zusätzlich verordnete Wasser ohne Probleme eingearbeitet werden.
Es stellt sich daher noch die Frage, ob die W/O - Creme konserviert werden muss. Das DAB verlangt bei Wasserhaltiger Wollwachsalkoholsalbe keine Konservierung, das NRF dagegen konserviert immer. Da das Zinkoxid auch antiseptische Eigenschaften besitzt, könnte man die Aufbrauchfrist auf maximal 6 Monate festlegen (vgl. Zinkoxid-Schüttelmixtur (NRF 11.22.)).

MfG
Gerd Wolf