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Autor Thema: Methadon- Lösung NRF 29.1  (Gelesen 17965 mal)

Ratapobla

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Methadon- Lösung NRF 29.1
« am: 19. November 2014, 08:48:23 »
Guten morgen,
ich habe eine Frage zur Methadon- Lösung nach NRF 29.1:
wird diese mit Überschuss hergestellt um Verluste zu vermeiden?
Muss bei der rezepturmäßigen (nicht Defektur) Herstellung eine Gehaltsbestimmung gemacht werden?
Vielen Dank für die Hilfe
Grüße aus Blankenheim
M.Schmitz

Gramberg-Schmidt

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  • Beiträge: 107
Re: Methadon- Lösung NRF 29.1
« Antwort #1 am: 19. November 2014, 09:27:34 »
Guten Morgen Herr oder Frau Schmitz,

zunächst einmal ist auch bei Betäubungsmitteln ein plausibler Rezepturzuschlag zulässig. Ggf. müsste z. B. auch ein Einwaagekorrekturfaktor gemäß NRF berücksichtigt werden.
Bei der Herstellung als Einzelrezeptur sehe ich jedoch keine Gefahr grundsätzlich zu hohe Verluste zu erhalten.
Eine Gehaltsbestimmung ist bei der Rezeptur nicht erforderlich. Es genügt eine sensorische Prüfung.
Die Freigabeprüfung ist unter Berücksichtigung der Allgemeinen Hinweise im NRF unter I.2.10. auszuführen und dort für jede NRF-Monographie angegeben.
In aktualisierten NRF-Monographien wie hier NRF 29.1. Stand 2014-1 sind diese sensorischen Prüfungen auch in der Monographie selbst beschrieben.

Mit kollegialen Grüßen,

Frank Gramberg-Schmidt

Ratapobla

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Re: Methadon- Lösung NRF 29.1
« Antwort #2 am: 19. November 2014, 09:37:16 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort
(Frau) M.Schmitz ;)