Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung

Suche


Caelo-News

Navigation

Neueste Beiträge

Verwendbarkeitsfrist von stabilisiertem Nachtkerzenöl von SarahK
[16. März 2026, 14:58:49]


Hilfe bei Rezeptur von Pistill14
[09. März 2026, 10:33:41]


Re: Mundschutz in der Rezeptur von Schäfer
[20. Februar 2026, 14:28:05]


Re: Erfahrungswerte zum Ansatzüberschuss bei Minoxidil-Kapseln von Heidrun Reinert
[05. Februar 2026, 12:12:56]


Re: Widmer Pigmanorm nachmachen? von Heidrun Reinert
[05. Februar 2026, 11:37:41]

Autor Thema: Arilin blau Lösung Herstellung für Praxis  (Gelesen 14503 mal)

Schwedler

  • Mitglied
  • Beiträge: 33
Arilin blau Lösung Herstellung für Praxis
« am: 27. August 2013, 13:05:44 »
Hallo,
eine Praxis möchte eine Arilin blau Lösung hergestellt haben...
Methylenblau selber bekommen wir nicht mehr über den GH , sondern haben es nur noch als Reagenz..
Kann man sie ohne Probleme herstellen, oder muß auf irgendetwas geachtet werden???

Claudia Wegener

  • Mitglied
  • Beiträge: 79
Aw: Arilin blau Lösung Herstellung für Praxis
« Antwort #1 am: 28. August 2013, 06:54:32 »
Hallo,

stellt sich die Frage, wie die Praxis die Lösung anwenden möchte. Wenn sie einem arzneilichen Zweck dienen soll, muß das Methylenblau Arzneistoffqualität haben, d. h. mit validem Prüfzertifikat eingekauft werden. Wird die Lösung als Reagenz / Diagnostikum verwendet, kann man davon sicherlich absehen, aber dann sollten Sie das Abgabegefäß entsprechend kennzeichnen (z. B. \"Diagnostikum\" \"nicht zur arzneilichen Anwendung\"), außerdem gelten zur Kennzeichnung die Vorgaben der  Gefahrstoff-VO.
 ;)

Herzliche Grüße