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Autor Thema: neue EU - Kosmetik - VO  (Gelesen 23190 mal)

Antje Hofmann

  • Mitglied
  • Beiträge: 40
neue EU - Kosmetik - VO
« am: 22. Juni 2013, 17:30:42 »
Hallo,

wir haben eine Frage zur neuen EU-Kosmetik-Verordnung, welche ja am 11. Juli in Kraft tritt.
Reicht auf den Packungen die Aufbrauchfrist oder muß immer auch eine Verwendbarkeit angegeben sein.
Zum Beispiel ist bei den Theiss - und Sebamed - Kosmetika nie eine Verwendbarkeit angegeben, nur eine Aufbrauchfrist.... dürfen wir diese Produkte nach dem 11. Juli dann noch abgeben?

Wir freuen uns über jeden Tipp zur Umsetzung dieser neuen VO und sagen schon mal Danke!

Mit vielen Grüßen!
Antje Hofmann

neumann

  • Mitglied
  • Beiträge: 33
Aw: neue EU - Kosmetik - VO
« Antwort #1 am: 23. Juni 2013, 10:26:53 »
Guten Tag,

für den praktischen Alltag in der Apotheke ändert sich bezüglich der Kosmetika eigentlich nichts, es sei denn Sie stellen selber her.
Auch bisher schon konnte seitens des Herstellers bei einer Mindesthaltbarkeit von 30 Monaten und mehr auf den Aufdruck eines offenen Verfalldatums verzichtet werden.Offen gekennzeichnet wird die Aufbrauchfrist nach Anbruch durch die bekannten grafischen Symbole.

viele Grüße  J.Neumann