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Autor Thema: Einwaagekorrektur  (Gelesen 5485 mal)

Sina

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Einwaagekorrektur
« am: 28. April 2013, 10:02:28 »
Eine Einwaagekorrektur wird empfohlen, wenn der Faktor 1,02 oder größer ist. Liegt er unter 1 muss er nicht berücksichtigt werden, ist das so richtig?

LG Sina

Gramberg-Schmidt

  • Mitglied
  • Beiträge: 107
Aw: Einwaagekorrektur
« Antwort #1 am: 30. April 2013, 18:39:45 »
So ist es.
Laut NRF I.2.1.1. erfolgt eine Einwaagekorrektur nur bei Wirk- und Konservierungsstoffen ab einer Gehaltsminderung von 2,0 % entsprechend einem Einwaagekorrekturfaktor ab 1,020 aufwärts.
Eine Einwaageerniedrigung erfolgt nicht, es sei denn der prozentuale Relativgehalt ist größer als 110 %.

Mit kollegialen Grüßen,

GraSchmi