Gentamycinsulfat gehört zu den so genannten Reserve-Antibiotika und sollte wegen der Resistenzproblematik nicht in externen Zubereitungen eingesetzt werden. Aus diesem Grund führt auch das NRF keine Rezepturen damit auf.
Gentamycinsulfat hat sein Wirkoptimum bei pH 7,8. Ciclopiroxolamin erzeugt in wäßriger Lösung einen pH von 8 - 9. Man könnte also beide Wirkstoffe in der Basiscreme DAC verarbeiten. Da Basiscreme DAC einen pH von 6 - 7 aufweist, müßte man mit Trometamol noch etwas nachkorrigieren.
Wenn der Verordner jedoch alle drei Wirkstoffe in einer einzigen Rezeptur behalten möchte, gibt es zwei verschiedene Problemlösungen. Entweder man richtet alles auf das saure Stabilitätsoptimum von Betamethason-17-valerat aus oder auf das leicht basische Milieu von Gentamycinsulfat aus.
1.) a) Gentamycinsulfat gegen Triclosan tauschen
b) Basiscreme DAC gegen anionische hydrophile Creme tauschen, da inkonpatibel mit Triclosan
c) Ciclopiroxolamin gegen das säurestabile Miconazolnitrat tauschen
Als Basis fungiert die NRF - Vorschrift 11.135., in die dann noch das Betamethason-17-valerat und das Miconazolnitrat eingearbeitet wird.
2.) Betamethason-17-valerat gegen Trimacinolonacetonid tauschen
Der pH in der Basiscreme sollte mit geringsten Mengen Trometamol auf 8 eingestellt werden.