Sehr geehrte Frau Leitl,
die Mischung enthält neunzehn verschiedene Einzelpotenzen in niedrigen Potenzstufen.
Die Heilwirkung wird vom Verordner angenommen, es befinden sich keine starkwirksamen,
verschreibungspflichtigen Potenzen darunter (Verdünnung durch Rezepturkomponenten berücksichtigt),
die eine ärztliche Verordnung notwendig machen würden.
Larvierte Instabilitäten, z.B. Ausfällen von Gerbstoff-Komplexen o.a. im Lauf der Zeit, werden weder Sie noch ich abschätzen wollen,
also machen Sie ein Häkchen bei \"Plausibilität gegeben\".
Alkoholgehalt sorgfältig deklarieren, die Warnhinweise der Similiaplexe beachten:
Berberis splx. \"Überempfindlichkeit gegen Giftsumachgewächse\"
Chamomilla splx. \"Salicylat-Überempfindlichkeit\"
sowie \"Allergie gegen Korbblütler\" -> Pascoe-Kompendium o. Beipackzettel
Ansonsten würden mich die Meinungen der aktiven Forum-Mitglieder zur \"Plausibilitätsprüfung\"
in der homöopathischen Rezeptur interessieren !
Helau
G.Zück