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Autor Thema: steinkohleteer-lösung+eilige Rezeptur  (Gelesen 5158 mal)

özden

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steinkohleteer-lösung+eilige Rezeptur
« am: 09. Januar 2013, 08:42:32 »
Hallo Herr Wolf,

bräuchte ihre Hilfe kann ich die Rezeptur so herstellen?
Steinkohleteer-lsg 5%
Salicylsäure   3%
Triamcinolon  0,1%
Glycerol 10%
Isopropanol 70% zu 150g

kann ich triamcinolon so lassen oder sollte besser triamcinolonacetonid verwendet werden?

Ich hab nur bedenken wegen Steinkohleteer-Lösung da es grenzflächenaktiv ist
oder spielt es hier keine Rolle.
Bei alkoholischen lösungen spielen ph-Werte ja keine Rolle.
Kann glycerol gelassen werden?

Danke im voraus Herr Wolf,   Özden

Wolf

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  • Beiträge: 1.953
Aw: steinkohleteer-lösung+eilige Rezeptur
« Antwort #1 am: 09. Januar 2013, 10:59:06 »
Hallo Frau Özden,

Sie haben sich viele Gedanken gemacht, vielleicht zu viele ...

Die Grenzflächenaktivitat von Wirkstoffen spielt nur in wasserreichen W/O - Cremes eine Rolle, hier im Isopropanol keine Rolle.
Triamcinolon muss als Unklarheit im Sinne der ApBetrO angesehen werden. Es besitzt nur 1/10 der Wirkung des Triamcinolonacetonid und ist überdies 9-mal teurer als das Acetonid. Eine Krankenkasse in Bayern hat vor einiger Zeit sogar das Triamcinolon wegen seines hohen Preises retaxiert und den Einsatz von Acetonid verlangt.
Der Wassergehalt im Isopropanol reicht aus, um infolge der Salicylsäure einen pH von 2-3 zu erzeugen. In diesem Milieu kann die Acetonid-Gruppierung angegriffen werden. Dabei entsteht wiederum das weniger wirksame Triamcinolon.
Ich würde daher den Austausch gegen Harnstoff unter gleichzeitigem Zusatz des Lactat-Puffers empfehlen.
Das Glycerin halte ich für überflüssig und eventuell auch für negativ. Wenn nämlich der Isopropanol auf der Haut verdunstet ist, konzentriert sich das Glycerin. Ab 30 % wirkt Glycerin dehydratisierend. Wenn der Verordner die austrocknende Wirkung des Isopropanol mit Glycerin abmildern wollte, dann hat er hier den falschen Griff getan. Hier wäre ein Rückfetter wie Octyldodecanol sinnvoller gewesen, Vergleichen Sie hierzu die NRF-Vorschrift 11.45..