Hallo,
wenn das EuAB IR vorsieht gibt es ja keine Probleme. Sollte eine zweite Unterscheidungsprüfung gefordert sein, würde ich die auch durchführen, weil auch IR nicht alles auseinanderhalten kann (z.b. fette Öle). Da sehe ich aber eher Brechnungsindex, Schmelzpunkt oder chemische Gruppennachweise als interessant an. Eine IR-Messung mit DC zu ergänzen halte ich dagegen für weniger sinnvoll, womit man bei der Frage der Referenz ist. Wenn Stoffe kein Spektrum im EuAB haben (besser im Kommentar des EuAB) und sie trotzdem gut mit IR zu untersuchen sind, habe ich immer dann ein Spektrum erstellt und als Referenz hinterlegt, wenn der Stoff einmal unabhängig von IR identifiziert wurde. Ab dem Punkt verwende ich dann bei erneuten Untersuchungen das Referenzspektrum. Die Frage ob fremde Referenzen (bei NIR sind es immer fremde Referenezn) verwendet werden dürfen, wurde hier (Sachsen-Anhalt) mit ja beantwortet. Ich finde es besser, wenn man seine eigene Datenbank aufbaut.
Alternative Methoden können ja immer noch verwendet werden, wenn sie zum gleichen Ergebnis führen. Daher spielt IR auch für Substanzen eine Rolle, die im EuAB nicht mit IR identifiziert werden.
Beste Grüße
A.Hünerbein