Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung

Suche


Caelo-News

Navigation

Neueste Beiträge

Autor Thema: Arzt uneinsichtig - Was tun?  (Gelesen 5404 mal)

Sigrid Wein

  • Mitglied
  • Beiträge: 7
Arzt uneinsichtig - Was tun?
« am: 25. Oktober 2012, 18:55:25 »
Hallo liebe Leute,

hatte folgende Rezeptur:

Erythromycin 1%
Propylenglycol 6%
Trometamol liq. q.s. pH 8,5
Ung. em. aquos. ad 100,0

Nach Info vom NRF reichen 6 % Propylenglykol zur Konservierung der frisch hergestellten U.e.a. ohne Sorbinsäure nicht aus, der Anteil sollte auf 20% (bezogen auf die Wasserphase von U.e.a.) erhöht werden.
Der beratungsresistente Hautarzt bestand darauf, dass die Rezeptur genauso (!) hergestellt wird, mit 6% Propylglykol. Eine schriftl. Bestätigung für diesen Wunsch per Fax bekommen wir vom Arzt nicht. Er hätte die Bestätigung aus seiner Apotheke unter der Praxis, das diese Konservierung ausreiche!!!

Die Haltbarkeit habe ich daher nur auf 4 Wochen festgelegt.

Der pH ergab ohne Trometamol 9,0. Habe dann noch 0,5%ige Citronensäurelsg. in Anlehnung an NRF 11./77 eigenmächtig zur Stabilisierung des Erythr. hinzugefügt, und siehe da, der pH betrug dann 8,5.
Ich hatte so ein besseres Gewissen hinsichtlich der Stabilität, habe mich aber durch den Austausch von Trometamol in Citronensäure irgendwie doch über die Anweisung des Arztes hinweggesetzt.

War das so korrekt?
 
Was kann man gegen die beratungsresistenten Ärzte tun, die einem ihren ausdrücklichen Wunsch nicht schriftlich bestätigen?

Was ist, wenn man die Rezeptur wirklich nur nach Verordnung macht und die Salbe dann nach sehr kurzer Zeit nicht mehr wirkt?

Wie wird dieses Problem inn anderen Apotheken gehandhabt?

Wir sind doch verpflichtet ein ordentliches Produkt abzuliefern!
Vielen Dank für Eure Antwort.

S.W.

özden

  • Mitglied
  • Beiträge: 116
Aw: Arzt uneinsichtig - Was tun?
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2012, 20:29:51 »
Guten Abend,

wenn die rezeptur nicht kompatibel ist versuche ich  ihm das sachlich
und mit Quellen dar zu legen warum das so nicht geht.Schlage ihm Lösungsvorschläge vor und
frage ihn inwiefern wir die Rezeptur ändern dürfen oder wie wir Verfahren sollen. Am besten alles schriftlich abwickeln so das du bei Rückfragen was in der Hand hast.

Wenn er trotz alledem darauf besteht bestehe ich auf schriftliche Bestätigung +unterschrift sonst würde ich das nicht herstellen schon im Intresse des Kunden.

Denn wenn er seiner Rezeptur sicher wäre würde er mir die schriftliche Bestätigung senden.

Hast schon bei der Apotheke angerufen und nachgefragt ob die Aussage stimmt?

Ich finde gut das Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden aber dann sollten sich alle Apotheken auch daran halten.



özden

Parzefall

  • Mitglied
  • Beiträge: 19
Aw: Arzt uneinsichtig - Was tun?
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2012, 06:49:23 »
Ich würde die rezeptur einfach nachkonservieren und den  Arzt per Fax davon in Kenntnis setzen. Bei Rückfragen soll er sich melden. Wenn der Arzt so schwierig ist, könnte man ihm einen schriftl. Nachweis dazufaxen aus eiem anerkannten Standardwerk. Auf der anderen Seite frage ich mich. Muss man den arzt bei nachkonservieren überhaupt informieren, oder bei zugabe von Trometamol oder Citronensäure zur Stabilisierung?

Wolf

  • Mitglied
  • Beiträge: 1.953
Aw: Arzt uneinsichtig - Was tun?
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2012, 07:25:18 »
Sehr geehrte Frau Wein,
Sie haben völlig richtig gehandelt. Der Zusatz von Trometamol ist in diesem Fall auch gar nicht notwendig. da folgendes bedacht werden muss. Erythromycin ist chemisch betrachtet eine Base und erzeugt in neutral reagierenden Vehikel-Systemen alkalische pH-Werte, wie sich ja bei Ihnen auch herausgestellt hat.
Es könnnen dabei auch zu basische pH-Werte resultieren, wie Sie auch gezeigt haben. Der Zusatz von Citronensäure war deshalb nur folgerichtig.
Ich würde zunächst einmal das Gespräch mit der anderen Apotheke suchen, und zwar auf höchster Ebene zwischen Chef und Chef. Nicht jede Apotheke hat den gleichen Wissensstand auf dem Rezepturgebiet. Außerdem muß in dem Gespräch das Thema Glaubwürdigkeit der Apotheke gegenüber dem Arzt herausgestellt werden.
Änderungen bezüglich Pufferung oder Konservierung müssen nicht vom Arzt abgesegnet werden. Damit wird die Rezeptur ja nicht grundlegend verändert, sondern lediglich stabilisiert. Natürlich sollten diese Operationen auf dem Etikett festgehalten werden.
Bei völlig uneinsichtigen Ärzten verfahre ich seit Jahren folgendermaßen.
Ich optimiere die Rezeptur nach bestem Wissen und Gewissen und schreibe anschließend ein Fax, in dem ich sachlich-nüchtern die Inkompatibilität incl. Literaturangaben (z.B. Niedner, Ziegenmeyer, Dermatika, Codex dermatologischer Wirkstoffe; Kommentar zum Ph. Eur.. NRF-Erläuterungen etc.) schildere und meine Optimierungsmaßnahmen erläutere. Zum Schluß schreibe ich unter das Fax: \"Wenn Sie mit dieser Optimierung nicht einverstanden sein sollten, rufen Sie mich bitte an.\" Ich habe noch nie einen Rückruf erhalten.
Wohlgemerkt, das ist meine persönliche Art und Weise, wie ich mit uneinsichtigen Ärzten umgehe. Dies erfordert natürlich die Rückendeckung des Chefs und Rückgrat der Mitarbeiter.
Sinnvoll wäre es auch. die umliegenden Apotheken zu einem Gespräch einzuladen und die Verhaltensweisen in der Zukunft bei inkompatiblen Rezepturen des besagten Arztes abzusprechen und abzustimmen.