Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Ernst am 10. Juli 2024, 09:41:48
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Wir haben ein Verständnisproblem:
Warum sagt NRF 3.1 Coffein 10mg/ml und in der Vorschrift werden 0,5mg/100ml angegeben. Ich dachte die Dosishalbierung greift nur dann, wenn Natriumcitrat lösung benutz wird. Irgendwas erschliesst sich mir hier nicht....???
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Hallo Ernst,
irritierend, ja. Dier Erklärung ist aber relativ einfach:
1 mL enthält 10 mg oder 20 mg Coffeincitrat (entsprechend 5 mg bzw. 10 mg Coffein)
Der titel bezieht sich auf Coffeincitrat, in der Zusammensetzung ist Coffein-Base genannt.
Gruß
Achim Marliani