Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Michael am 03. August 2012, 08:39:28
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Hallo ,
sind wir auch verpflichtet für freiverkäuflichr Rezepturen (Salicylvaseline ,
Teemischungen ) nach Kundenwunsch, eine Plausibilitätsprüfung zu machen ?
Vielen Dank !
MfG
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Hallo,
handelt es sich um einen Kundenwunsch zu arzneilichen
Zwecken ist das zu sehen, wie eine Rezepturherstellung.
(diesen Hinweis findet man beim PZ-Expertenrat Spezial)
Also leider ist hier eine Herstellungsanweisung, die Plausibilitäts-
prüfung und ein Herstellungsprotokoll nötig.
Man kann sich hier sicher auf wenige Angaben beschränken.
Es bleibt noch abzuwarten, wie steng die Überwachungsbehörden das
sehen. Sicher wird es hierzu im Laufe der nächsten Monate
\"apothekentaugliche\" Vorschläge geben.
Gruß
T.P.